Woran man in der Zeit der größten Trauer denken
sollte. Ein Leitfaden durch die Behördenwege.
Wenn man einen geliebten Menschen verliert, ist man oft kopflos und überfordert. Wir sind als erste Anlaufstelle, täglich von 0-24 Uhr unter folgenden Telefonnummern für Sie erreichbar:
02262 – 72 144
0664 – 165 001
Wenn man einen geliebten Menschen verliert, ist man oft kopflos und überfordert. Wir sind als erste Anlaufstelle, täglich von 0-24 Uhr unter folgenden Telefonnummern für Sie erreichbar:
02262 – 72 144
0664 – 165 001
- Wenn der Tod zu Hause eintritt ist eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Totenbeschauarzt, dem Haus- oder Notarzt von Nöten.
- Der Behandlungsschein vom Hausarzt ist zu besorgen
- Wenn der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt, wird Ihnen die weitere Vorgehensweise vom medizinischen Personal erklärt
- Die Abholung des Verstorbenen muss organisiert werden
- Eine Beurkundung am Standesamt des Sterbeortes mit den rechts angeführten Dokumenten ist ebenfalls durchzuführen.
Auch zum Bestatter mitnehmen!
- Todesbescheinigung vom Totenbeschauarzt
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Heimatschein
- Meldezettel
- Heiratsurkunde ggf. Scheidungsurteil
- Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- Bei Akademikern den urkundlichen Nachweis
- Bei Nicht-EU-Bürgern einen gültigen Reisepass
- Eventuell Taufschein